NiCe Dive & Trips GmbH
Trenkwaldgasse 57/26 · 1170 Wien · Österreich [email protected] · +43 664 84
66 902 · www.diveandtrips.at
Liebe Reisende,
wir freuen uns, dass ihr euch für eine Reise mit NiCe Dive & Trips entscheidet. Damit alles transparent und fair abläuft, haben wir unsere Geschäftsbedingungen so klar wie möglich formuliert. Bei Fragen sind wir jederzeit per E-Mail oder Telefon für euch da.
Vorbemerkung: Unsere Rolle – Vermittlung und Veranstaltung
NiCe Dive & Trips tritt je nach Reiseleistung in unterschiedlichen Funktionen auf:
Als Reisevermittlerin sorgen wir
dafür, dass zwischen euch und einem Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B. Tauchbasis, Liveaboard-Betreiber, Hotel, Fluggesellschaft) ein Vertrag zustande kommt. Wir beraten, recherchieren
und buchen in eurem Auftrag – die eigentliche Leistung erbringt der jeweilige Partner.
Als Reiseveranstalterin stellen wir selbst mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket zusammen (Pauschalreise im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes, kurz PRG) und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung.
Wenn wir als Veranstalterin agieren und gleichzeitig einzelne Fremdleistungen vermitteln (z.B. einen optionalen Ausflug vor Ort), weisen wir euch
gesondert darauf hin.
Die Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger (z.B. Stornobedingungen einer Airline, Hausordnung eines Liveaboards) haben im Verhältnis zwischen euch und dem Leistungsträger Vorrang.
Abschnitt I – Bedingungen für die Reisevermittlung
§ 1 Worum es geht
1.1 Wir beraten euch, recherchieren passende Reiseleistungen und vermitteln Buchungen bei den jeweiligen Veranstaltern oder Leistungsträgern. – das können Einzelleistungen (Flug, Hotel, Tauchpaket), Pauschalreisen (§ 2 Abs 2 PRG) oder verbundene Reiseleistungen (§ 2 Abs 5 PRG) sein. Dabei handeln wir mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin nach den Bestimmungen des PRG und der Pauschalreiseverordnung (PRV).
1.2 Diese AGB gelten als vereinbart, sobald sie euch vor Abgabe einer verbindlichen Buchungserklärung zugänglich gemacht wurden. Sie bilden die Grundlage unseres gemeinsamen Geschäftsbesorgungsvertrags.
1.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen euch und dem vermittelten Veranstalter oder Leistungsträger gelten dessen eigene Geschäftsbedingungen.
§ 2 Was wir für euch tun
2.1 Auf Basis eurer Wünsche und Angaben erarbeiten wir individuelle Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot im Sinne des § 4 PRG dar. Sollten eure Angaben nicht
ausreichen, um einen passenden Vorschlag zu erstellen, teilen wir euch das mit. Bitte beachtet: Unsere Vorschläge können nur so gut sein wie die Informationen, die ihr uns gebt – unvollständige
oder fehlerhafte Angaben können das Ergebnis beeinflussen.
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, pro Person.
2.2 Wenn euch ein Vorschlag zusagt, erstellen wir daraus im Namen des Veranstalters ein verbindliches Reiseangebot gemäß § 4 PRG. Dieses Angebot
bindet den Veranstalter bzw. bei Einzelleistungen den jeweiligen Leistungsträger.
2.3 Wir beraten euch nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Besonderheiten der jeweiligen Reiseart – sei es
eine Tauchsafari im Roten Meer, eine Erlebnisreise durch Madagaskar oder ein Liveaboard-Trip in Saudi-Arabien. Bitte bedenkt, dass ihr euch bewusst für eine andere Umgebung entscheidet:
Standards, Ausstattung, Küche und Hygiene orientieren sich an den regionalen Gegebenheiten des Reiselandes.
2.4 Vor Vertragsabschluss informieren wir euch gemäß § 4 PRG insbesondere über:
2.5 Bei verbundenen Reiseleistungen weisen wir euch gemäß § 15 PRG darauf hin, dass ihr in diesem Fall keine Rechte in Anspruch nehmen könnt, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und
dass jeder Leistungserbringer nur für seine eigene Leistung haftet.
2.6 Individuelle Wünsche (z.B. bestimmte Kabine, Meerblick, bevorzugter Tauchguide) nehmen wir gerne entgegen und leiten sie weiter. Ein Rechtsanspruch entsteht daraus erst, wenn der Veranstalter
oder Leistungsträger den Wunsch ausdrücklich bestätigt.
§ 3 Eure Mitwirkung – was wir von euch brauchen
3.1 Damit wir die bestmögliche Reise für euch zusammenstellen können, brauchen wir von euch rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß alle relevanten Informationen – sowohl personenbezogene (Name laut Reisepass, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) als auch sachbezogene (z.B. Medikamente, gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, fehlende Reiseerfahrung). Besonders bei Tauchreisen ist ein gültiges ärztliches Tauchtauglichkeitsattest von großer Bedeutung.
3.2 Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder eingeschränkter Mobilität empfehlen wir euch, vor der Buchung ärztlich abklären zu lassen, ob die Reisefähigkeit gegeben ist.
3.3 Treten zwischen Buchung und Reiseantritt neue gesundheitliche Einschränkungen auf, teilt uns das bitte umgehend mit (Schriftform empfohlen), damit wir den Veranstalter informieren
können.
3.4 Wer für sich oder andere Personen bucht, gilt als Auftraggeber und übernimmt die vertraglichen Pflichten (z.B. Zahlung) gegenüber uns, sofern nichts anderes vereinbart wurde (analog § 7 Abs 2
PRG).
3.5 Bitte prüft alle Buchungsunterlagen (Bestätigungen, Vouchers, Tickets) sofort auf Richtigkeit eurer Daten. Fehler oder Abweichungen meldet ihr bitte unverzüglich – am besten
schriftlich.
3.6 Reisende mit besonderen Bedürfnissen (eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, besondere medizinische Betreuung) setzen den Veranstalter oder uns bitte spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
in Kenntnis, damit die beschränkte Kostentragungspflicht bei außergewöhnlichen Umständen nicht greift.
3.7 Solltet ihr während der Reise eine Vertragswidrigkeit feststellen, meldet diese bitte unverzüglich und konkret – idealerweise schriftlich. Nur so kann der Veranstalter die Möglichkeit
erhalten, vor Ort Abhilfe zu schaffen.
3.8 Unterlasst ihr eine zumutbare Meldung, obwohl Abhilfe möglich gewesen wäre, kann dies Auswirkungen auf Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche haben (§ 12 Abs 2 PRG, § 1304 ABGB).
3.9 Vereinbarte Entgelte sind fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Bei Nichtzahlung haftet ihr uns gegenüber für den daraus entstandenen Schaden.
3.10 Erhaltet ihr Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen (z.B. Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung) oder sonstige Leistungen von Leistungsträgern oder
Dritten, die auf eure Ansprüche gegen den Veranstalter anzurechnen sind, teilt uns das bitte vollständig und wahrheitsgemäß mit.
§ 4 Versicherungsempfehlung
4.1 Wir empfehlen euch, keine wertvollen Gegenstände oder wichtige Originaldokumente mitzunehmen. Bei wichtigen Dokumenten sind Kopien ratsam. Der Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen fällt grundsätzlich in euer allgemeines Lebensrisiko.
4.2 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, die folgende Bereiche abdeckt: Tauchunfallversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Personenschutz. Die Deckung sollte vom Datum des Vertragsabschlusses bis zum Ende der Reise gelten. Gerne beraten wir euch hierzu – wir arbeiten unter anderem mit aqua med zusammen.
§ 5 Pauschalreisevertrag
5.1 Bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages erhaltet ihr eine Ausfertigung oder Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail). Bei persönlichem Abschluss habt ihr Anspruch auf eine Papierfassung.
5.2 Rechtzeitig vor Reisebeginn stellen wir euch an der zuletzt bekannten Kontaktadresse Buchungsbelege, Gutscheine, Tickets und Informationen zu Abreisezeiten, Zwischenstationen und
Ankunftszeiten zur Verfügung. Bitte prüft diese auf Richtigkeit (vgl. § 3.5).
§ 6 Preisänderungen vor Reisebeginn
6.1 Über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Veranstalter vertraglich vorbehalten hat, informieren wir euch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe.
§ 7 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
7.1 Über unerhebliche Änderungen des Vertragsinhalts, die sich der Veranstalter vorbehalten hat, informieren wir euch rechtzeitig und verständlich.
7.2 Unerheblich sind geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die Charakter, Dauer, Inhalt oder Qualität der Reise nicht wesentlich verändern.
7.3 Ob eine Änderung erheblich ist, beurteilt sich im Einzelfall nach Art, Dauer, Zweck und Preis der Reise sowie nach Intensität und Ursache der Änderung.
7.4 Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseeigenschaften, bei Nichterfüllung bestätigter Vorgaben oder bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % könnt ihr gemäß § 9 Abs 2 PRG:
Wir informieren euch in diesen Fällen über die Änderungen, deren Auswirkungen auf den Preis, die Frist für eure Entscheidung und gegebenenfalls über eine Ersatzreise. Wir fordern euch auf, innerhalb der gesetzten Frist mitzuteilen, ob ihr den Änderungen zustimmt, eine Ersatzreise annehmt oder vom Vertrag zurücktreten möchtet. Wir empfehlen die Schriftform.
§ 8 Unsere Haftung als Vermittlerin
8.1 Wir haften im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler unsererseits, sofern diese nicht auf fehlerhafte Angaben eurerseits oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände (§ 2 Abs 12 PRG) zurückzuführen sind.
8.2 Für Sach- und Vermögensschäden, die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückgehen, haften wir nicht.
8.3 Für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst haften wir nicht – diese Verantwortung liegt beim jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger. Gleiches gilt für Leistungen, die ihr nach Reiseantritt eigenständig vor Ort bucht. Kommen wir bei verbundenen Reiseleistungen unseren Informations- oder Insolvenzabsicherungspflichten gemäß § 15 Abs 2 PRG nicht nach, haften wir nach den für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen.
8.4 Vermitteln wir eine Pauschalreise eines Veranstalters mit Sitz außerhalb des EWR, haben wir nachzuweisen, dass dieser seinen Pflichten gemäß dem 4. Abschnitt des PRG (Leistungserbringung, Gewährleistung, Schadenersatz, Beistand) nachkommt. Können wir diesen Nachweis nicht erbringen, haften wir gemäß § 16 PRG selbst für die Einhaltung dieser Pflichten.
§ 9 Unsere Entgelte als Vermittlerin
Für unsere Beratungs- und Vermittlungstätigkeit stehen uns folgende Entgelte zu:
9.1 Beratungsentgelt: Erstellen wir auf Basis eurer Angaben ein konkretes Reiseangebot und kommt es nach Prüfung des Angebots zu keiner Buchung, berechnen wir für den Beratungsaufwand, die Recherche und Kommunikation pro Angebot: € 45,00
9.2 Buchungsentgelt: Kommt über uns eine Buchung zustande (z.B. Pauschalreise, Flug, Hotel, Tauchpaket), berechnen wir pro Buchung und pro Reisendem: € 25,00
9.3 Unsere Vermittlungsleistung ist abgeschlossen und mit dem Buchungsentgelt abgegolten, sobald ein Vertrag zwischen euch und dem vermittelten Veranstalter oder Leistungsträger zustande gekommen ist. Für darüber hinausgehende Leistungen gelten folgende Entgelte:
9.4 Umbuchungsentgelt: Beauftragt ihr uns mit Änderungen an bereits vermittelten Leistungen (z.B. anderer Flug, anderes Datum), die nicht auf fehlerhafte Angaben eurerseits zurückgehen, berechnen wir pro Vorgang und Person: € 25,00
9.5 Stornobearbeitungsentgelt: Beauftragt ihr uns mit der Stornierung einer vermittelten Leistung, die nicht auf fehlerhafte Angaben eurerseits zurückgeht, berechnen wir pro Person und Stornierung: € 50,00
9.6 Bearbeitungsentgelt bei Vertragsübertragung: Möchtet ihr euren Pauschalreisevertrag gemäß § 7 PRG auf eine andere Person übertragen lassen, berechnen wir die tatsächlichen und angemessenen Kosten, mindestens jedoch: € 50,00
9.7 Bearbeitungsentgelt bei fehlerhaften Angaben: Werden Änderungen (z.B. Namenskorrektur, Umbuchung) aufgrund eurer fehlerhaften oder unvollständigen Angaben erforderlich, berechnen wir die tatsächlichen und angemessenen Kosten, mindestens jedoch: € 25,00
9.8 Bearbeitungsentgelt bei Leistungsstörungen: Kommt ein vermittelter Leistungsträger seinen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach (z.B. Flugannullierung) und beauftragt ihr uns mit der Suche nach Alternativen, berechnen wir für diesen zusätzlichen Aufwand pro Vorgang und Person: € 50,00
§ 10 Zustellung und Kommunikation
10.1 Als eure Kontaktadresse gilt die uns zuletzt mitgeteilte Adresse (z.B. E-Mail). Änderungen teilt ihr uns bitte umgehend mit – am besten schriftlich.
Abschnitt II – Bedingungen für Pauschalreisen (NiCe Dive & Trips als Veranstalterin)
§ 11 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
11.1 NiCe Dive & Trips tritt als Reiseveranstalterin auf, wenn wir mehrere touristische Leistungen zu einem Gesamtpaket (Pauschalreise gemäß § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellen und vertraglich zusagen. Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin nach den Bestimmungen des PRG und der PRV.
Im Nachfolgenden meint Reiseveranstalterin das Unternehmen NiCe Dive & Trips.
11.2 Diese AGB ergänzen den mit euch abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Wer für sich oder für Dritte bucht, bestätigt damit, von diesen bevollmächtigt zu sein, und übernimmt als Auftraggeber die vertraglichen Pflichten (Zahlung, Rücktritt etc.), sofern nichts anderes vereinbart wurde (analog § 7 Abs 2 PRG).
11.3 Reisender ist jede Person, die einen dem PRG unterliegenden Vertrag abschließen möchte oder aufgrund eines solchen Vertrags berechtigt ist, Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen.
11.4 Unsere Website, Kataloge, Flyer und Aussendungen dienen als Werbemittel. Die darin dargestellten Reisen stellen keine verbindlichen Angebote dar.
11.5 Der Reisepreis ist der im Pauschalreisevertrag ausgewiesene Gesamtbetrag. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, pro Person.
11.6 Eine Person mit eingeschränkter Mobilität im Sinne dieser AGB ist analog zu Art 2 lit a VO 1107/2006 eine Person mit einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Reiseleistungen einschränkt. Tauchreisen, Tauchsafaris, Safaris und Reisen mit Expeditionscharakter sind in der Regel für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
11.7 Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich darauf beruft, und deren Folgen sich auch bei allen zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (z.B. Kriegshandlungen, Terrorismus, schwere Krankheitsausbrüche, Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen).
§ 12 Unsere Aufgaben als Veranstalter
12.1 Auf Basis eurer Angaben erarbeiten wir individuelle Reisevorschläge. Diese sind unverbindlich. Reichen eure Angaben für einen Vorschlag nicht aus, teilen wir euch das mit.
12.2 Gefällt euch ein Vorschlag, erstellen wir daraus ein verbindliches Reiseangebot gemäß § 4 PRG. Änderungen der vorvertraglichen Informationen sind möglich, sofern wir uns dies im Angebot vorbehalten, euch vor Vertragsabschluss darüber informieren und die Änderungen einvernehmlich erfolgen (§ 5 Abs 1 PRG). Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr unser Angebot annehmt.
12.3 Wir beraten euch nach bestem Wissen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten des Ziellandes und der Besonderheiten der jeweiligen Reiseart. Über allgemein bekannte Gegebenheiten (Klima, Topographie, Flora und Fauna) besteht keine gesonderte Aufklärungspflicht, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
12.4 Vor Vertragsabschluss informieren wir euch gemäß § 4 PRG über:
12.5 Sofern bei Vertragsabschluss die ausführende Fluggesellschaft bereits feststeht, informieren wir euch darüber. Steht sie noch nicht fest, nennen wir die voraussichtliche Airline und informieren euch, sobald Klarheit besteht oder ein Wechsel eintritt.
12.6 Individuelle Wünsche (z.B. bestimmte Kabine, Sitzplatz, Tauchguide) nehmen wir gerne entgegen, sie begründen jedoch erst dann einen Rechtsanspruch, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.
12.7 Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, gelten für diesen die Bestimmungen des Abschnitts I.
§ 13 Befugnisse von Vermittlern und vor Ort gebuchte Leistungen
13.1 Reisevermittler sind von uns nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die über unsere vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zu unserem Angebot stehen.
13.2 Leistungen, die ihr vor Ort bei Dritten bucht, die uns nicht zurechenbar sind, fallen nicht in unsere Verantwortung, sofern wir diese nicht ausdrücklich bestätigt oder autorisiert haben.
13.3 Mündliche Nebenabreden, die von diesen AGB oder der Leistungsbeschreibung abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Nicht in der Buchungsbestätigung angeführte Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
§ 14 Eure Mitwirkung als Reisende
14.1 Ihr habt uns alle für die Reise relevanten personenbezogenen Daten (vollständiger Name lt. Reisepass, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepasskopie etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. Medikamente, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
14.2 Insbesondere bei Tauchreisen, Safaris und Erlebnisreisen bitten wir euch, uns über gesundheitliche Einschränkungen, eingeschränkte Mobilität und besondere Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen – wenn nötig unter Vorlage eines qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Tauchtauglichkeitsattest).
14.3 Bei Änderung eurer Daten (z.B. Namensänderung, neuer Reisepass) oder eures Gesundheitszustands (z.B. Schwangerschaft, Erkrankung, Unfall) setzt uns bitte umgehend per E-Mail in Kenntnis. Unterlasst ihr die Bekanntgabe und entstehen dadurch Probleme (z.B. ungültige Tauchgenehmigungen, Nationalparkgebühren), übernehmen wir keine Haftung für entgangene Leistungen. Bei Namensänderungen müssen bereits ausgestellte Flugtickets unter Umständen storniert und zum aktuellen Tarif neu ausgestellt werden – die Kosten dafür tragt ihr.
14.4 Taucherfahrung und Qualifikation: Jeder Reiseteilnehmer, der an Tauchaktivitäten teilnimmt, muss über einen weltweit anerkannten Tauchschein (Brevet) sowie ein Logbuch verfügen. Wir setzen voraus, dass ihr ausgebildete Taucher seid, die eigenverantwortlich mit eurem Tauchpartner tauchen können.
14.5 Nitrox: Wer mit Nitrox tauchen möchte, muss im Besitz eines gültigen Nitrox-Brevets sein. Bei Ausfall der Nitroxanlage besteht kein Anspruch auf Erstattung.
14.6 Tauchtauglichkeit: Mit der Buchung einer Reise, die ein Tauchpaket oder einen Tauchkurs beinhaltet, bestätigt ihr, über die entsprechende Taucherfahrung, ein gültiges ärztliches Tauchtauglichkeitsattest und die von der jeweiligen Tauchbasis bzw. dem Tauchschiff geforderten Voraussetzungen zu verfügen.
14.7 Freiwilligkeit und Eigenverantwortung: Die Teilnahme an sämtlichen Tauchaktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Bei Reiseabbruch oder Nichtinanspruchnahme einer Leistung vor Ort (Tauchkurs, Tauchpaket) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
14.8 Tauchunfallversicherung: Bei manchen Tauchbasen und Tauchschiffen ist der Nachweis einer Tauchunfallversicherung beim Check-in verpflichtend.
14.9 Treten zwischen Buchung und Reiseantritt neue gesundheitliche Einschränkungen auf, teilt uns das bitte umgehend schriftlich mit, damit wir beurteilen können, ob eine sichere Teilnahme weiterhin möglich ist. Kommt ihr dieser Pflicht nicht nach und erklären wir den Rücktritt, steht uns eine Entschädigung gemäß unseren
Stornopauschalen zu.
14.10 Wer für sich oder Dritte bucht, gilt als Auftraggeber mit allen vertraglichen Pflichten (vgl. § 11.2).
14.11 Prüft bitte alle Buchungsunterlagen sofort auf Richtigkeit. Fehler meldet ihr uns unverzüglich – am besten schriftlich. Entsteht durch eure fehlerhaften Angaben ein Mehraufwand, berechnen wir mindestens € 50,00 pro Person.
14.12 Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, die eine Rückbeförderung unmöglich machen, tragen wir die Kosten für eine notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Diese Beschränkung gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Reisende mit besonderem medizinischen Betreuungsbedarf, sofern sie uns mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre Bedürfnisse informiert haben.
14.13 Vertragswidrigkeiten während der Reise meldet ihr bitte unverzüglich, konkret und vollständig – idealerweise schriftlich. Außerhalb unserer Geschäftszeiten wendet euch an den Vertreter des Veranstalters vor Ort und parallel an uns per E-Mail oder über die im Vertrag genannte Notfallnummer. Nur so können wir – sofern es die Umstände zulassen – vor Ort für Abhilfe sorgen. Bedenkt bitte, dass bei Tauchsafaris, Expeditionen oder Reisen in abgelegene Gebiete eine sofortige Kontaktaufnahme nicht immer möglich ist.
14.14 Unterlasst ihr eine zumutbare Meldung, obwohl eine Behebung vor Ort möglich gewesen wäre, kann dies eure Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen und als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) gewertet werden. Die Meldung einer Vertragswidrigkeit allein begründet noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung unsererseits.
14.15 Der vereinbarte Reisepreis ist fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung behalten wir uns nach Mahnung mit Nachfristsetzung den Rücktritt vom Vertrag vor und können unabhängig von der Stornopauschale einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen.
14.16 Erhaltet ihr Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen (z.B. Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung) oder sonstige Leistungen von Leistungsträgern oder Dritten, die auf eure Ansprüche gegen uns anzurechnen sind, informiert uns bitte vollständig und wahrheitsgemäß darüber.
14.17 Bei Vertragswidrigkeiten trifft euch grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).
§ 15 Reisen mit Abenteuercharakter, Wildtierbegegnungen und Eigenverantwortung
15.1 Besondere Risiken: Tauchreisen, Tauchsafaris, Wildtiersafaris, Erlebnisreisen, Bergtouren und Expeditionen führen häufig in abgelegene oder schwer zugängliche Gebiete. Im Notfall oder bei Unfällen kann es erheblich länger dauern oder unter Umständen unmöglich sein, externe Hilfe zu erhalten. Solche Reisen gelten als Reisen mit besonderen Risiken.
15.2 Routenänderungen: Reisen mit besonderen Risiken erfordern bei bestimmten Gegebenheiten Anpassungen des geplanten Ablaufs. Dazu zählen unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Entscheidungen von Nationalparkverwaltungen, Änderungen des Transportmittels, Flugzeitenverschiebungen, Straßenzustand, bei Tauchsafaris sämtliche Entscheidungen des Kapitäns und der zuständigen Autoritäten (z.B. bei Erkrankung eines Crew- oder Gastmitglieds, Tauchunfall, Seebedingungen). Der Entfall einzelner Tauchplätze, Besichtigungen oder Programmpunkte unter solchen Umständen stellt keinen Reisemangel dar und begründet keine Gewährleistungsansprüche.
15.3 Weisungsbefugnis vor Ort: Den Anweisungen des Tauchlehrers, Tauchguides, Reiseleiters, der Crew und deren Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Die lokalen Tauchtiefengrenzen, Tauchzeiten und die Grenzen eures Brevets sind einzuhalten. Die Teilnahme an allen Aktivitäten an Land und im Wasser erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, können weder wir noch die Reiseleitung verantwortlich gemacht werden. Bei schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten durch einen Reiseteilnehmer haftet dieser für den uns entstandenen Schaden.
15.4 Wildtierbegegnungen: Weder wir noch unsere Leistungsträger können die Sichtung von Wildtieren oder Naturphänomenen garantieren. Bei Begegnungen mit Wildtieren – insbesondere bei Tauchgängen mit Großfischen – besteht stets ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. NiCe Dive & Trips lehnt das Füttern und Ködern von Haien oder anderen Wildtieren ausdrücklich ab.
15.5 Haftungsverzicht bei Wildtierbegegnungen: Wildtierbegegnungen sind Teil des natürlichen Charakters bestimmter Reisen und mit einem erhöhten, trotz sorgfältiger Organisation nicht vollständig ausschließbaren Risiko verbunden. Eine Haftung unsererseits besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ein zurechenbares Verschulden trifft.
15.6 Freiwilligkeit und Haftungsausschlüsse vor Ort: Die Teilnahme an Aktivitäten im Wasser und an Land erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Manche Leistungsträger verlangen vor Ort die Unterzeichnung von Haftungsausschlüssen – diese können in englischer Sprache verfasst sein. Obwohl wir bei der Auswahl unserer Partner höchste Sorgfalt walten lassen und eine gewissenhafte Planung und Durchführung sicherstellen, können Unfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.
15.7 Ungeachtet der Punkte 15.1 bis 15.6 behalten wir uns das Recht vor, eine Reise oder einzelne Reiseabschnitte bei gefährdenden Umständen oder unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignissen aus Sicherheitsgründen zu ändern, abzubrechen oder zu stornieren. Gesetzliche Ansprüche der Reisenden bleiben unberührt.
§ 16 Versicherungsempfehlung
16.1 Wir empfehlen euch, keine wertvollen Gegenstände oder wichtige Originaldokumente auf die Reise mitzunehmen. Für Fotoausrüstung, Tauchausrüstung und elektronisches Equipment empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Bei Diebstahl, Verlust oder Wasserschaden können wir keinen Ersatz leisten.
16.2 Schließt bitte eine umfassende Reiseversicherung ab, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: Tauchunfallversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Personenschutz. Die Deckung sollte vom Datum des Vertragsabschlusses bis zum Ende der Reise bestehen. Wir beraten euch gerne – wir arbeiten unter anderem mit aqua med zusammen.
§ 17 Buchung, Vertragsabschluss und Zahlung
17.1 Der Pauschalreisevertrag kommt zustande, sobald Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung, Termin) besteht und ihr unser Angebot annehmt. Damit entstehen Rechte und Pflichten für beide Seiten.
17.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Pauschalreisevertrages – frühestens jedoch 11 Monate vor Reiseende – eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor dem Abreisetermin fällig.
17.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Abreise erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Vertragsabschluss fällig.
17.4 Kommt ihr euren Zahlungspflichten nicht nach, behalten wir uns nach Mahnung mit Nachfristsetzung den Rücktritt vom Vertrag vor und können Schadenersatz entsprechend unseren Stornopauschalen verlangen.
§ 18 Personen mit eingeschränkter Mobilität
18.1 Ob eine Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität konkret geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Art und Ausmaß der Einschränkung, dem Charakter der Reise (Tauchsafari, Safari, Expedition), dem Zielland, den Transportmitteln und der Unterkunft. Fragt bitte bei uns nach, ob die gewünschte Reise in eurem konkreten Fall geeignet ist. Tauchreisen, Tauchsafaris, Safaris und Reisen mit Expeditionscharakter sind in der Regel für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
18.2 Wir können die Buchung ablehnen, wenn wir und/oder unsere Leistungsträger nach sorgfältiger Einschätzung zu dem Schluss kommen, dass eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann oder die Reise für den Reisenden nicht geeignet ist.
18.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen, wenn ein Reisender es versäumt hat, uns gemäß § 14.1 und § 14.2 ausreichend über seine Einschränkungen zu informieren.
18.4 Wir behalten uns das Recht vor, Reisenden, die nach unserer oder der Einschätzung unserer Leistungsträger nicht reisefähig sind, eine Gefahr für sich oder andere darstellen oder für die konkrete Reise nicht geeignet sind, die Teilnahme aus Sicherheitsgründen zu verweigern.
§ 19 Pauschalreisevertrag – Dokumente und Unterlagen
19.1 Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach erhaltet ihr eine Ausfertigung oder Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail). Bei persönlichem Abschluss habt ihr auch Anspruch auf eine Papierfassung.
19.2 Rechtzeitig vor Reisebeginn stellen wir euch Buchungsbelege, Gutscheine, Tickets und Informationen zu Abreisezeiten, Zwischenstationen und Ankunftszeiten zur Verfügung. Prüft diese bitte auf Richtigkeit (vgl. § 14.11).
§ 20 Ersatzperson
20.1 Ihr habt gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person zu übertragen, sofern diese sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und für die Reise geeignet ist (Kriterien können z.B. Gesundheitszustand, Taucherfahrung, erforderliche Impfungen, gültige Einreisedokumente, Visa sein). Erfüllt die Ersatzperson die Bedingungen nicht, können wir der Übertragung widersprechen.
20.2 Die Übertragung ist uns innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn, schriftlich mitzuteilen.
20.3 Für die Übertragung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 50,00 pro Person zuzüglich etwaiger Mehrkosten. Der ursprüngliche Reisende
und die eintretende Person haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den ausstehenden Reisepreis, die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten.
20.4 Viele Fluggesellschaften und Leistungsträger behandeln Namens- oder Datumsänderungen als Stornierung und berechnen entsprechende Gebühren – unter Umständen bis zu 100 %. Diese Kosten gehen zu euren Lasten.
§ 21 Preisänderungen vor Reisebeginn
21.1 Wir behalten uns im Pauschalreisevertrag das Recht vor, bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn Preisanpassungen vorzunehmen. Über eine Preiserhöhung informieren wir euch rechtzeitig, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe und der Berechnung.
21.2 Preisanpassungen sind bei Änderung folgender Kosten nach Vertragsschluss zulässig:
Preisanpassungen können sowohl Erhöhungen als auch Senkungen sein. Bei Preissenkungen erstatten wir euch den entsprechenden Betrag, wobei wir tatsächliche Verwaltungskosten abziehen dürfen. Auf Verlangen weisen wir diese nach.
21.3 Bei einer Erhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises könnt ihr gemäß § 8 PRG:
21.4 Bereits geleistete Versicherungsprämien, Buchungsgebühren, bezahlte Sitzplatzreservierungen, Sport- oder Übergepäck, Visa und Nationalparkgebühren können bei einem Rücktritt nicht erstattet werden.
§ 22 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
22.1 Wir dürfen vor Reisebeginn unerhebliche Leistungsänderungen vornehmen, sofern wir uns dieses Recht im Vertrag vorbehalten haben. Darüber informieren wir euch rechtzeitig und verständlich.
22.2 Unerheblich sind geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen, die Charakter, Dauer, Inhalt oder Qualität der Reise nicht wesentlich verändern.
22.3 Ob eine Änderung erheblich ist, beurteilt sich im Einzelfall nach Art, Dauer, Zweck und Preis der Reise sowie nach Intensität, Dauer und Ursache der Änderung.
22.4 Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseeigenschaften, bei Nichterfüllung ausdrücklich bestätigter Vorgaben oder bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % könnt ihr gemäß § 9 Abs 2 PRG:
Wir informieren euch in diesen Fällen klar und verständlich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis, die Frist für eure Entscheidung sowie gegebenenfalls über eine angebotene Ersatzreise. Wir fordern euch auf, innerhalb der gesetzten Frist mitzuteilen, ob ihr den vorgeschlagenen Änderungen zustimmt, eine Ersatzreise annehmt oder vom Vertrag zurücktreten möchtet. Wir empfehlen die Schriftform.
§ 23 Reiseroute und Änderungen unterwegs
23.1 Aufgrund von Umständen wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Wetter- und Umwelteinflüssen, Naturkatastrophen, unvorhersehbarer Erkrankung eines Reiseteilnehmers bei Gruppenreisen oder Tauchsafaris, Grenzsperren, Straßensperren, Fahrzeug- oder Schiffsreparaturen, staatlichen Anordnungen, Flugzeitenänderungen, Sicherheitslagen, Stromausfällen oder kurzfristig geänderten Öffnungszeiten kann es erforderlich sein, von der geplanten Route abzuweichen, Stationen zu verschieben, vorzuziehen, auszulassen oder zu ändern. In solchen Fällen bemühen wir uns, gleichwertige Alternativen anzubieten oder entfallene Programmpunkte an anderer Stelle nachzuholen. Solche Änderungen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung. Ob Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des PRG und danach, ob eine erhebliche Vertragswidrigkeit vorliegt.
§ 24 Gewährleistung
24.1 Liegt eine Vertragswidrigkeit vor – also eine vereinbarte Reiseleistung wird nicht oder mangelhaft erbracht, beheben wir diese, sofern:
Ihr habt uns eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen. Die Angemessenheit richtet sich nach Art, Zweck und Dauer der Reise, der Art der Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung und den erforderlichen Zeitressourcen für eine Ersatzbeschaffung. Die Fristsetzung hat gegenüber unserem Vertreter vor Ort oder – wenn kein Vertreter vorhanden ist – direkt bei uns unter der im Vertrag genannten Notfallnummer und per E-Mail zu erfolgen.
24.2 Unterlasst ihr die Meldung, kommt ihr euren Mitwirkungspflichten nicht nach, setzt ihr eine unangemessen kurze Frist oder verweigert ihr rechtsgrundlos eine angebotene Ersatzleistung, habt ihr die nachteiligen Rechtsfolgen selbst zu tragen.
24.3 Beheben wir die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb der angemessenen Frist, könnt ihr selbst Abhilfe schaffen und von uns Ersatz der erforderlichen Ausgaben verlangen (§ 11 Abs 4 PRG). Dabei gilt die Schadensminderungspflicht – der entstandene Schaden ist möglichst gering zu halten.
24.4 Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, bieten wir euch – sofern die Umstände vor Ort es zulassen – ohne Mehrkosten angemessene Ersatzleistungen an, die nach Möglichkeit qualitativ gleichwertig oder höherwertig sind. Haben die Ersatzleistungen eine geringere Qualität zur Folge, gewähren wir euch eine angemessene Preisminderung. Ihr könnt die vorgeschlagenen Ersatzleistungen nur ablehnen, wenn sie mit den vereinbarten Leistungen nicht vergleichbar sind oder die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist. Im Fall der Ablehnung habt ihr darzulegen, warum die Ersatzleistungen nicht gleichwertig oder die Preisminderung nicht ausreichend ist.
24.5 Hat die Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise und beheben wir sie nicht innerhalb einer von euch gesetzten angemessenen Frist, könnt ihr – sofern euch die Fortsetzung der Reise aus Sicht eines durchschnittlichen Reisenden nicht zumutbar ist – ohne Entschädigungszahlung vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gemäß § 12 PRG geltend machen. Bitte seid euch bewusst, dass sowohl die Erheblichkeit als auch die Zumutbarkeit im Einzelfall zu beurteilen sind und das Ergebnis von eurer persönlichen Wahrnehmung abweichen kann. Ist die Personenbeförderung Bestandteil der Reise, sorgen wir in diesen Fällen für eine unverzügliche Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Transportmittel ohne Mehrkosten.
25.1 Ihr könnt vor Reisebeginn ohne Entschädigungszahlung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
25.2 Zur Beurteilung, ob solche Umstände vorliegen, orientieren wir uns insbesondere an folgenden objektiven Kriterien:
25.2.1 Reisewarnungen des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA): Bei der Beurteilung berücksichtigen wir insbesondere die aktuellen Reisehinweise und Reisewarnungen des BMEIA. Eine offizielle Reisewarnung kann ein starkes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände sein, maßgeblich bleibt jedoch stets die konkrete erhebliche Beeinträchtigung der gebuchten Reise im Einzelfall. Die jeweils aktuelle Sicherheitseinstufung ist abrufbar unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
25.3 Kein Recht auf kostenfreien Rücktritt besteht insbesondere bei:
25.3.1 Allgemeinem Unbehagen, subjektiver Angst oder persönlicher Risikoeinschätzung, die nicht durch offizielle Warnungen oder nachweisbare Ereignisse gestützt wird.
25.3.2 Niedrigeren Sicherheitsstufen des BMEIA (Stufe 1 bis 3), da diese lediglich erhöhte Aufmerksamkeit oder Vorsicht empfehlen, aber keine erhebliche Beeinträchtigung der Reisedurchführung begründen.
25.3.3 Allgemeiner Medienberichterstattung über potenzielle Risiken, sofern keine offizielle Reisewarnung vorliegt und die Durchführung der Reise nicht konkret und erheblich beeinträchtigt ist.
25.3.4 Persönlichen Umständen des Reisenden (z.B. Erkrankung, familiäre Gründe, berufliche Verhinderung) – diese fallen unter den regulären Rücktritt mit Stornopauschale gemäß § 26. Wir empfehlen hierfür den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
25.4 Liegt ein berechtigter Rücktrittsgrund gemäß § 25.1 und § 25.2 vor, habt ihr Anspruch auf volle Erstattung aller für die Reise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf zusätzliche Entschädigung (§ 10 Abs 2 PRG).
25.5 Ihr könnt ebenfalls ohne Entschädigungszahlung zurücktreten in den Fällen des § 22.4 (erhebliche Leistungsänderungen, Preiserhöhung über 8 %).
25.6 Der Rücktritt ist uns gegenüber unverzüglich schriftlich per E-Mail an [email protected] zu erklären.
25.7 Nach Reisebeginn könnt ihr in den Fällen des § 24.5 (erhebliche Vertragswidrigkeit, die trotz angemessener Frist nicht behoben wurde) ohne Entschädigungszahlung vom Vertrag zurücktreten.
25.8 Beweislast: Der Reisende, der sich auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, hat das Vorliegen dieser Umstände und deren erhebliche Auswirkung auf die konkrete Reise nachzuweisen.
§ 26 Rücktritt mit Stornopauschale
26.1 Ihr könnt jederzeit gegen Entrichtung einer Stornopauschale vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unverzüglich schriftlich per E-Mail zu erklären. Wurde die Reise über einen Vermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung.
26.2 Die konkreten Stornobedingungen werden euch individuell im jeweiligen Reiseangebot vor Buchung mitgeteilt. Sie richten sich nach den Bedingungen der beteiligten Leistungsträger (z.B. Liveaboard-Betreiber, Tauchbasis, Hotel, Fluggesellschaft, Safari-Partner) und können je nach Reise, Destination und Saison unterschiedlich ausfallen. Mit eurer Buchung bestätigt ihr, die im Angebot genannten Stornobedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
26.3 Sofern im individuellen Reiseangebot keine abweichenden Stornobedingungen genannt werden, gelten folgende Richtwerte pro Person, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 pro Person (mindestens € 50,00 pro Buchung):
Tauchsafaris, Gruppenreisen, Sonderreisen, individuell ausgearbeitete Reisen:
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Zeitraum |
Stornopauschale |
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Bis 180 Tage vor Reiseantritt |
30 % |
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179 bis 90 Tage vor Reiseantritt |
80 % |
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Ab 89 Tage vor Reiseantritt |
100 % |
Tauchsafari-Vollcharter (z.B. für Tauchclubs):
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Zeitraum |
Stornopauschale |
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Ab Buchung |
100 % |
Pauschalreisen mit Charterflügen:
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Zeitraum |
Stornopauschale |
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Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
30 % |
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59 bis 30 Tage vor Reiseantritt |
50 % |
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29 bis 15 Tage vor Reiseantritt |
70 % |
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14 bis 8 Tage vor Reiseantritt |
85 % |
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Ab 7 Tage vor Reiseantritt |
100 % |
Pauschalreisen mit Linienflügen:
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Zeitraum |
Stornopauschale |
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Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
50 % |
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59 bis 30 Tage vor Reiseantritt |
75 % |
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29 bis 15 Tage vor Reiseantritt |
90 % |
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Ab 14 Tage vor Reiseantritt |
100 % |
Landarrangements & Hotels bei Eigenanreise (ohne Flugbuchung):
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Zeitraum |
Stornopauschale |
|
Bis 60 Tage vor Reiseantritt |
25 % |
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59 bis 30 Tage vor Reiseantritt |
50 % |
|
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt |
70 % |
|
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt |
85 % |
|
Ab 7 Tage vor Reiseantritt |
100 % |
26.4 In jedem Fall gilt: Sofern im individuellen Angebot keine abweichenden Stornobedingungen genannt werden, gelten die oben angeführten Richtwerte. Soweit uns von Leistungsträgern im Einzelfall tatsächlich höhere, bereits bei Buchung vertraglich zugrunde gelegte und konkret nachweisbare Stornokosten verrechnet werden, sind wir berechtigt, diese an euch weiterzugeben.
26.5 Richtet sich der Reisepreis nach der Belegungszahl (z.B. Doppelkabine, Doppelzimmer) und storniert einer der gebuchten Teilnehmer, wird der Reisepreis für den verbleibenden Teilnehmer neu berechnet.
26.6 Nimmt ein Reisender gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns bei den Leistungsträgern um Rückerstattung ersparter Aufwendungen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Diese Bemühung entfällt bei geringfügigen Leistungen (unter € 200,00 pro Person und Reisebaustein).
§ 27 Nichtantritt der Reise (No-Show)
27.1 Ein No-Show liegt vor, wenn ihr der Abreise fernbleibt, weil es euch am Reisewillen mangelt, oder wenn ihr die Abreise aus einem euch zurechenbaren Grund versäumt. Steht fest, dass ihr die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen könnt oder wollt, beträgt die Stornopauschale 100 % des Reisepreises.
§ 28 Unser Rücktritt vor Reisebeginn
28.1 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert sind. Die Rücktrittserklärung geht euch spätestens vor Reisebeginn zu (§ 10 Abs 3 lit b PRG).
28.2 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. Die Rücktrittserklärung geht euch spätestens zu:
28.3 In beiden Fällen erstatten wir euch den Reisepreis vollständig, eine zusätzliche Entschädigung schulden wir jedoch nicht.
§ 29 Unser Rücktritt nach Reisebeginn
29.1 Wir werden von der Vertragserfüllung ohne Rückerstattungspflicht befreit, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten trotz Abmahnung nachhaltig stört. Dazu zählen unter anderem: Fahrlässigkeit beim Tauchen (z.B. Dekompressionstauchgänge, Missachten von Tiefengrenzen), Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Missachten von Rauchverboten oder Bekleidungsvorschriften (z.B. bei religiösen Stätten), strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, wiederholtes Nichteinhalten der Vorgaben der Reiseleitung (z.B. regelmäßiges Zuspätkommen). In einem solchen Fall ist der Reisende uns gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 30 Allgemeines Lebensrisiko
30.1 Eine Reise bringt eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Damit einhergehende Beeinträchtigungen wie Stress, Übelkeit durch Klimaveränderungen, Müdigkeit durch feucht-schwüles Klima, Verdauungsprobleme durch ungewohnte Speisen und Gewürze oder reisespezifische Risiken wie Ohrenschmerzen beim Tauchen, Höhenkrankheit, Seekrankheit und Ähnliches fallen in euer allgemeines Lebensrisiko und sind uns nicht zurechenbar.
30.2 Nehmt ihr ordnungsgemäß angebotene Leistungen aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt ihr deshalb den Rücktritt, seid ihr nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche oder Rückforderungen geltend zu machen.
§ 31 Unsere Haftung als Veranstalterin
31.1 Verletzen wir oder uns zurechenbare Leistungsträger schuldhaft die vertraglichen Pflichten, sind wir euch zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
31.2 Wir haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die:
31.2.1 eine Verwirklichung eures allgemeinen Lebensrisikos oder eines mit der Reiseart verbundenen allgemeinen Risikos darstellen (vgl. § 30),
31.2.2 eurem eigenen Verschulden zuzurechnen sind,
31.2.3 einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war, oder
31.2.4 auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
31.3 Bei Reisen mit besonderen Risiken (Tauchsafaris, Expeditionen, Safaris, Erlebnisreisen in abgelegene Gebiete) haften wir nicht für Folgen, die sich aus der Verwirklichung dieser Risiken ergeben, sofern dies außerhalb unseres Pflichtenbereiches geschieht. Unsere Verpflichtung, die Reise sorgfältig vorzubereiten und unsere Partner gewissenhaft auszuwählen, bleibt davon unberührt.
31.4 Gesetzen, Vorschriften, Anweisungen des Personals vor Ort sowie Geboten und Verboten (z.B. Bade- oder Tauchverbot) ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen haften wir nicht für daraus entstehende Personen- oder Sachschäden – weder eure eigenen noch die Dritter.
31.5 Für Leistungen, die nicht von uns zugesagt wurden oder die ihr nach Reiseantritt eigenständig bei Dritten gebucht habt, haften wir nicht.
31.6 Wir empfehlen euch, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen und mitgenommene Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu versichern (vgl. § 16).
31.7 Soweit internationale Übereinkommen – insbesondere das Montrealer Übereinkommen (Luftverkehr 2001), das Athener Protokoll (Seebeförderung 2002) oder das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF 1980/1999), den Umfang des Schadenersatzes oder die Haftungsbedingungen eines Leistungsträgers einschränken, gelten diese Einschränkungen auch für uns (§ 12 Abs 4 PRG).
32.1 Meldung vor Ort – unverzüglich und während der Reise: Vertragswidrigkeiten oder Mängel sind sofort nach Feststellung während der Reise bei unserem Vertreter vor Ort, der Reiseleitung, dem Kapitän bzw. dem zuständigen Ansprechpartner des Leistungsträgers zu melden – und parallel an uns per E-Mail an [email protected] oder über die im Reisevertrag genannte Notfallnummer. Nur so haben wir die Möglichkeit, vor Ort für Abhilfe zu sorgen.
32.2 Folgen einer unterlassenen Sofortmeldung: Unterlasst ihr die unverzügliche Meldung vor Ort, obwohl eine Meldung zumutbar und eine Behebung möglich gewesen wäre, kann dies zu einer Kürzung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen, soweit uns dadurch die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde oder euch ein Mitverschulden anzulasten ist. Reklamationen, die erst nach der Reise vorgebracht werden, obwohl sie vor Ort hätten gemeldet werden können, werden wir nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigen können.
32.3 Schriftliche Nachbereitung nach der Reise: Sollten trotz Meldung vor Ort Ansprüche offen bleiben, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende vollständig, konkret bezeichnet und mit Belegen versehen schriftlich per E-Mail an [email protected] geltend zu machen. Mit zunehmender Verzögerung ist mit erheblichen Beweisschwierigkeiten zu rechnen, die zu euren Lasten gehen.
32.4 Beweissicherung: Um die Verifizierung eurer Ansprüche zu erleichtern, empfehlen wir euch dringend:
32.5 Verjährungsfristen: Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren, Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden. Diese gesetzlichen Fristen entbinden euch jedoch nicht von der Pflicht zur unverzüglichen Meldung vor Ort (§ 32.1) und zur zeitnahen schriftlichen Geltendmachung nach der Reise (§ 32.3).
§ 33 Unsere Entgelte als Veranstalterin
Für unsere Tätigkeit als Veranstalterin stehen uns folgende Entgelte zu:
33.1 Beratungsentgelt: Erstellen wir ein individuelles Reiseangebot und kommt es nach Prüfung zu keiner Buchung, berechnen wir für Beratung, Recherche und Kommunikation pro Angebot € 45,00. Kommt es auf Basis dieses Angebots zu einer Buchung, wird kein gesondertes Beratungsentgelt verrechnet.
33.2 Buchungsentgelt: Kommt eine Buchung zustande, berechnen wir pro Buchung und pro Reisendem: € 25,00
33.3 Umbuchungsentgelt: Beauftragt ihr uns mit Änderungen, die nicht auf fehlerhafte Angaben eurerseits zurückgehen, berechnen wir pro Vorgang und Person: € 70,00
33.4 Stornobearbeitungsentgelt: Beauftragt ihr uns mit einer Stornierung, die nicht auf fehlerhafte Angaben eurerseits zurückgeht, berechnen wir pro Person und Stornierung: € 50,00
33.5 Bearbeitungsentgelt bei Vertragsübertragung: Bei Übertragung des Pauschalreisevertrags gemäß § 20 berechnen wir die tatsächlichen und angemessenen Kosten, mindestens jedoch: € 100,00 pro Person
33.6 Bearbeitungsentgelt bei fehlerhaften Angaben: Werden Änderungen aufgrund eurer fehlerhaften oder unvollständigen Angaben erforderlich, berechnen wir die tatsächlichen und angemessenen Kosten, mindestens jedoch: € 60,00
33.7 Bearbeitungsentgelt bei Leistungsstörungen: Kommt ein Leistungsträger seinen Pflichten nicht nach und beauftragt ihr uns mit der Suche nach Alternativen, berechnen wir pro Vorgang und Person: € 50,00
§ 34 Zustellung und Kommunikation
34.1 Als eure Kontaktadresse gilt die uns zuletzt mitgeteilte Adresse (z.B. E-Mail-Adresse). Änderungen teilt ihr uns bitte umgehend mit - am besten schriftlich.
§ 35 Auskunftserteilung an Dritte
35.1 Auskünfte über Namen und Aufenthaltsort von Reiseteilnehmern erteilen wir an Dritte - auch in dringenden Fällen - grundsätzlich nicht, es sei denn, ihr habt eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht und die berechtigte Person bei Buchung benannt. Die Kosten für die Übermittlung dringender Nachrichten gehen zu euren Lasten. Wir empfehlen euch, euren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift selbst mitzuteilen.
§ 36 Datenschutz
36.1 Wir verarbeiten eure personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung und Abwicklung eurer Reise sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
36.2 Soweit es für die Durchführung eurer Reise erforderlich ist, geben wir eure Daten an die beteiligten Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Tauchbasen, Liveaboard-Betreiber, lokale Partner, Versicherungen) weiter – auch in Drittstaaten, sofern dies für die Reisedurchführung notwendig ist. In Drittstaaten kann ein anderes Datenschutzniveau als in der EU bestehen.
36.3 Nähere Informationen zum Datenschutz findet ihr in unserer Datenschutzerklärung auf www.diveandtrips.at.
§ 37 Insolvenzabsicherung
37.1 Gemäß den Bestimmungen des PRG und der PRV verfügen wir über eine Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Im Fall unserer Insolvenz sind eure bereits geleisteten Zahlungen abgesichert und eine gegebenenfalls erforderliche Rückbeförderung gewährleistet. Angaben zum Insolvenzabsicherer und zur Kontaktstelle findet ihr im Pauschalreisevertrag bzw. auf Anfrage bei uns.
§ 38 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
38.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen euch und NiCe Dive & Trips findet österreichisches Recht Anwendung.
38.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den abgeschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände (insbesondere der Verbrauchergerichtsstand gemäß § 14 KSchG) bleiben unberührt.
38.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 39 Salvatorische Klausel
39.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
40.1 Das Auftreten von Pandemien, Epidemien, endemischen Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken
begründet für sich allein noch kein Recht auf kostenfreien Rücktritt von der Reise. Maßgeblich ist vielmehr, ob im konkreten Einzelfall am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
40.2 Eine bloß allgemeine Besorgnis, subjektive Unsicherheit, mediale Berichterstattung oder die abstrakte
Möglichkeit einer Infektion begründen kein kostenloses Rücktrittsrecht.
40.3 Zusätzliche Anforderungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitslagen, insbesondere Impf-, Test-,
Nachweis-, Registrierungs-, Quarantäne- oder Einreisebestimmungen, fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Reisenden, sofern diese zumutbar und rechtzeitig erfüllbar sind. Die daraus
entstehenden Kosten trägt der Reisende, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
40.4 Ist eine Pandemielage, Epidemie oder vergleichbare Gesundheitslage zum Zeitpunkt der Buchung bereits
allgemein bekannt und ist die Reise nach objektiven Maßstäben grundsätzlich durchführbar, stellt dies allein keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.
40.5 Kommt es nach Vertragsabschluss zu behördlichen Maßnahmen, Einreiseverboten, Beförderungsverboten,
Quarantäneanordnungen oder sonstigen Umständen, die die konkrete Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des PRG über unvermeidbare und
außergewöhnliche Umstände.
41.1 Buchungen bei NiCe Dive & Trips können ausschließlich von volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen
Personen vorgenommen werden. Das Mindestalter für die Buchung beträgt 18 Jahre.
41.2 Buchungen für minderjährige Reisende sind nur durch eine volljährige obsorgeberechtigte oder sonst zur
Vertretung berechtigte Person zulässig. Diese Person haftet für sämtliche im Zusammenhang mit der Buchung gemachten Angaben, Erklärungen und übernommenen Verpflichtungen.
41.3 Wir behalten uns das Recht vor, bei Buchungen für Minderjährige einen geeigneten Nachweis über die
Vertretungsbefugnis sowie erforderliche Einverständniserklärungen anzufordern. Werden diese nicht rechtzeitig vorgelegt, sind wir berechtigt, die Buchung abzulehnen oder vom Vertrag
zurückzutreten, sofern die Reisedurchführung andernfalls nicht rechtssicher möglich ist.
§ 42 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Reiseleistungen
42.1 Bei den von uns angebotenen Reiseleistungen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
42.2 Soweit gesetzlich zulässig, besteht daher bei im Fernabsatz (insbesondere per E-Mail, Telefon, Online-Formular oder über
unsere Website) abgeschlossenen Verträgen
kein gesetzliches Widerrufsrecht.
42.3 Anstelle eines Widerrufs gelten ausschließlich die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in diesen AGB geregelten Rücktritts-,
Umbuchungs- und Stornobedingungen.
§ 43 Schlussbestimmungen
43.1 Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Beweissicherung vorzugsweise der Schriftform.
43.2 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Fassung dieser AGB.
Ein letztes Wort
Herzlichen Glückwunsch – du hast es tatsächlich bis hierher geschafft! Wir wissen, dass AGB nicht die spannendste Lektüre sind. Aber Transparenz und Fairness sind uns wichtig, denn wir möchten, dass ihr euch bei uns von Anfang an gut aufgehoben fühlt. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch einfach – wir erklären euch alles gerne persönlich.
Eure Nina von NiCe Dive & Trips
Discover. Protect. Enjoy.
